Patientenfahrdienst
Auch liegende oder nicht mehr gehfähige Patienten ohne Rollstuhl können vom ASB in speziellen Fahrzeugen, die mit einer Trage oder/und einem Sitzstuhl ausgerüstet sind, befördert werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Patient keine ansteckenden Krankheiten hat, und im Zusammenhang mit seiner Beförderung keiner medizinisch - fachlichen Betreuung bedarf.
Zum Nachweis dieser Voraussetzung, und zur Abrechnung mit der Krankenkasse benötigen wir eine ärztliche Verordnung, auf der vom Arzt als Beförderungsmittel Taxi/Metwagen - und als Begründung -liegend- Rollstuhl oder Tragestuhl vermerkt werden muss.
Um den gewünschten Zeitpunkt der Beförderung terminlich abzustimmen und sicherzustellen, bitten wir um rechtzeitige Anmeldung.
Unser Büro ist montags bis donnerstags in der Zeit von 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr und freitags in der Zeit von 7:30 Uhr - 14:00 Uhr unter der Tel.: (0 91 92) 9 25 29 22 zu erreichen.
Was unterscheidet den Patientenfahrdienst vom Krankentransport, welcher auch im ASB durch den Rettungsdienst durchgeführt wird? Der Unterschied besteht darin, dass bei Patientenfahrten Fahrgäste befördert werden, welche keine medizinisch-fachliche Betreuung während des Transportes benötigen.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Notfälle und Krankentransporte mit medizinisch-fachlicher Betreuung weiterhin über die Rettungsleitstelle unter der Rufnummer 1 1 2 anzumelden sind.